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Brauche ich einen Rechtsanwalt
Meine Antwort ist eindeutig ja, außer, es ist ihnen egal, wie hoch ihr Schadenersatz ausfällt.
Die Versicherungen beschäftigen Rechtsanwälte eigens zu dem Zweck, durch entsprechende Auslegung von Gesetz und Rechtsprechung, die Schadenersatzforderungen der Geschädigten so gering wie möglich zu halten.
Ohne eigenen Anwalt sind sie eindeutig im Nachteil. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, dass es ihr gutes Recht ist, außergerichtlich, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung ebenfalls einen Anwalt zu nehmen, um ihre Forderung durchzusetzen. Der Gesetzgeber spricht hier von Waffengleichheit herstellen.
Viele meiner Kunden sagen mir: "Der Unfallverursacher hat doch seine Schuld zugegeben, da wird es doch keine Probleme geben. Wir probieren dass mal erst ohne Anwalt."
Bitte bedenken sie, hier geht es lediglich um die Haftungsfrage. Wenn diese unklar wäre, bräuchten sie in jedem Fall einen Anwalt. Aber es geht hier vorwiegend nicht um die Haftungsfrage. Diese ist in den meisten Fällen klar. Es geht um die Schadensregulierung und den Ersatz für ihren Schaden.
Wenn ihnen die Versicherung ein Drittel weniger ausbezahlt, als im Gutachten steht, was nicht unüblich ist, was machen sie dann? Das Übliche ist, man ruft seinen Sachverständigen an und fragt, warum man denn jetzt soviel weniger bekommt, als im Gutachten steht. Die Frage ist leicht zu beantworten: Weil Sie keinen Rechtsanwalt haben, der sich damit auskennt und ihre Forderung durchsetzt.
Ihr Sachverständiger kann ihnen nicht dabei helfen, ihr Recht und ihren Schadenersatz durchzusetzen. Auf Grund des Rechtsdienstleistungsgesetzes darf er dies noch nicht ein mal.
Sich einen Anwalt zu nehmen, ist also keine Frage von Moral, Anstand oder sonst was. Es dient lediglich dem Umstand "Waffengleichheit herzustellen".
Nehmen sie sich einen Anwalt. Es ist ihr gutes Recht. Nur mit einem Anwalt, können sie sicher sein, dass ihre Schadenersatzforderung der Rechtsprechung gemäß erstattet wird.