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KFZ Gutachten und Schadenbewertung

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Unfallgutachten:
Nach einem Unfall ist es wichtig, schnell und zuverlässig ein Gutachten zu erhalten. Kfz-Sachverständiger Rainer Röschlau erstellt detaillierte und unabhängige Unfallgutachten, die Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und anderen Parteien durchzusetzen.

§ 249 BGB

Erst mal vorweg, Ihr Schadenersatz stützt sich auf § 249 BGB. Dort heisst es:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Der Absatz 1) beschreibt eine sog. reale Abrechnungsform. D.h. das Fahrzeug wird in die Werkstatt gebracht und repariert. Die Abrechnungsgrundlage ist dann die Werkstattrechnung.

Der Absatz 2) beschreibt eine sog. fiktive Abrechnung. D.h. Sie lassen sich den Schadenersatz ausbezahlen. Abrechnungsgrundlage ist bei Bagatellschäden ein Kostenvoranschlag oder bei Schäden über 1000 € ein Gutachten.

Neutraler Gutachter

Vielleicht fragen Sie sich, warum brauch ich denn bei Reparatur (§ 249 (1) BGB) einen Gutachter, ich habe doch die Rechnung der Werkstatt? Grundsätzlich wäre dies schon richtig. Aber, die Werkstatt ist nicht neutral. Das heisst, sie hat ein eigenes Interesse an der Höhe der Reparaturkosten. Hinzu kommt, dass die Werkstatt keine Wertminderung festlegen kann.

Der Kfz-Gutachter ist zur Neutralität verpflichtet.

Schutzfunktion des Gutachtens

Das Gutachten schützt den Geschädigten

Der Geschädigte darf sich auf das Gutachten verlassen. Wenn Sie also die Werkstatt beauftragen nach Gutachten zu reparieren, kann die Versicherung nicht sagen, dies oder jenes wäre überflüssig gewesen und wird nicht bezahlt.

Das Gutachten schützt die Werkstatt

Wenn die Werkstatt nach Gutachten repariert, ist sie genauso wie auch der Geschädigte durch das Gutachten vor Abzügen geschützt.

Das Gutachten schützt die Versicherung

Die Versicherung ist durch das Gutachten gleichermaßen geschützt. Reparaturen, die nicht unfallbedingt sind, müssen auch nicht bezahlt werden.

Fiktiv oder Real

Fiktiv geht immer

Fiktiv abrechnen heißt, die Kosten abzurechnen, die bei einer (gedachten) Reparatur anfallen würden.

Real

Real abrechnen, setzt voraus, dass es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Um einen Totalschaden handelt es sich, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs überschreiten. Eine Ausnahme stellt dabei die 130%-Regelung dar.

Kfz-Gutachter

In beiden Fällen kommt wieder Ihr Kfz-Gutachter ins Spiel. Er ermittelt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des verunfallten Fahrzeugs.

Wahl des Kfz-Gutachters

Viele Versicherungen bieten Ihnen im Schadenfall an, ihren eigenen Kfz Gutachter zu schicken um den Schaden zu bewerten. Ehrlich gesagt, dieses Angebot anzunehmen ist keine gute Idee, denn der Gutachter der Versicherung ist nicht neutral. Zum Einen möchte man sich die Kosten für einen freien und neutralen Kfz Sachverständigen sparen und zum Anderen kann man Einfluss nehmen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Insbesondere wenn Sie fiktiv abrechnen möchten, sich also den Schaden ausbezahlen lassen, ist es sinnvoll, einen Kfz Sachverständigen zu haben, der Ihren Unfallschaden auch neutral beurteilt. Es ist Ihr gutes Recht, als Kfz Unfallgeschädigter Ihren eigenen Kfz Gutachter einzuschalten. Das Gleiche gilt analog auch für einen Rechtsanwalt.

Vertrauen auch Sie auf über zwanzig Jahre Know-how und Erfahrung, so wie es schon tausende Unfallgeschädigte vor Ihnen getan haben.

Mein Angebot

  • Ausführliche Beratung zur Kfz Schadenregulierung, auch telefonisch.
  • Unfallschadenaufnahme innerhalb 24 h und zeitnahe Erstellung des Gutachtens.
  • Besichtigung an von Ihnen gewünschten Ort (Zuhause, Arbeitstelle etc.)
  • Unterstützung bei fiktiver Schadenregulierung (Abrechnung per Gutachten)
  • Kfz-Schadengutachten und Beweissicherung nach einem unverschuldeten Unfall.
  • Als Grundlage für die Werkstatt und Ihren Rechtsanwalt.
  • Oder als Abrechnungsgrundlage für die fiktive Abrechnung (Abrechnung per Gutachten) mit der Versicherung.
  • Die Abrechnung unseres Gutachtenhonorars erfolgt direkt mit der gegnerischen Versicherung. Somit keinerlei Vorkosten für Sie als Auftraggeber.
  • Falls noch nicht bekannt, ermitteln wir die gegnerische Versicherung und senden das Gutachten mit allen relevanten Daten an Ihren Anwalt oder die Versicherung.

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