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KFZ Gutachten und Schadenregulierung

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Viele Versicherungen bieten Ihnen im Schadenfall an, ihren eigenen Kfz Gutachter zu schicken um den Schaden zu bewerten. Ehrlich gesagt, dieses Angebot anzunehmen ist keine gute Idee. Zum Einen möchte man sich die Kosten für einen freien und neutralen Kfz Sachverständigen sparen und zum Anderen kann man Einfluss nehmen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Insbesondere wenn Sie fiktiv abrechnen möchten, sich also den Schaden ausbezahlen lassen, ist es sinnvoll, einen Kfz Sachverständigen zu haben, der Ihren Unfallschaden auch neutral beurteilt. Es ist Ihr gutes Recht, als Kfz Unfallgeschädigter Ihren eigenen Kfz Gutachter einzuschalten. Das Gleiche gilt analog auch für einen Rechtsanwalt.

Vertrauen auch Sie auf zwanzig Jahre Know-how und Erfahrung, so wie es schon tausende Unfallgeschädigte vor Ihnen getan haben.

Mein Angebot

  • Ausführliche Beratung zur Kfz Schadenregulierung, auch telefonisch.
  • Unfallschadenaufnahme innerhalb 24 h und zeitnahe Erstellung des Gutachtens.
  • Besichtigung an von Ihnen gewünschten Ort (Zuhause, Arbeitstelle etc.)
  • Unterstützung bei fiktiver Schadenregulierung (Abrechnung per Gutachten)
  • Kfz-Schadengutachten und Beweissicherung nach einem unverschuldeten Unfall.
  • Als Grundlage für die Werkstatt und Ihren Rechtsanwalt.
  • Oder als Abrechnungsgrundlage für die fiktive Abrechnung (Abrechnung per Gutachten) mit der Versicherung.
  • Die Abrechnung unseres Gutachtenhonorars erfolgt direkt mit der gegnerischen Versicherung. Somit keinerlei Vorkosten für Sie als Auftraggeber.
  • Falls noch nicht bekannt, ermitteln wir die gegnerische Versicherung und senden das Gutachten mit allen relevanten Daten an Ihren Anwalt oder die Versicherung.

Preise

Unsere Preise werden auf Basis der Schadenshöhe berechnet. Reparaturkosten netto zuzüglich Wertminderung. Oder im Totalschadenfall auf den Wiederbeschaffungswert. In der Regel wird das SV-Honorar direkt über die eintrittspflichte Versicherung abgerechnet. Honorartabelle [127 KB] zum Einsehen oder als PDF Download

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Kontakt

Warum brauche ich ein Gutachten?

Weil Sie dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bis ins kleinste Detail beweisen müssen, in welchem Umfang und in welcher Kostenhöhe Ihnen ein Schaden verursacht wurde. Dies betrifft natürlich in erster Linie die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs. Aber auch andere Werte wie Nutzungsausfall und eventuell eine Wertminderung. Es muss ermittelt werden, ob Ihr Fahrzeug noch reparaturwürdig ist oder schon ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Mit einem Gutachten sind Sie in jedem Fall immer geschützt [551 KB] .

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Hier sollte jedem Unfallgeschädigten klar werden, niemals ohne eigenen Gutachter und Rechtsanwalt einen Schaden zu regulieren. Ich kann Ihnen auch nur dringends empfehlen, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen. Was nützt es Ihnen, wenn Sie im Recht sind, aber vielleicht nicht die finanziellen Mittel haben, um Ihr Recht vor Gericht einzuklagen.

Wann darf ich einen Gutachter einschalten?

Ab einer Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug von 1000,00 € (Reparaturkosten inkl. MwSt.) haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter mit der Bewertung Ihres Schadens zu beauftragen. Mit einem Gutachten sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Falls Sie sich über die Schadenshöhe nicht sicher sind, lassen Sie Ihren Unfallschaden von mir besichtigen. Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenshöhe unter 1000,00 €) erstelle ich Ihnen einen kostengünstigen Kostenvoranschlag, mit dem Sie dann ebenfalls Ihren Schadenersatz mit der Versicherung abwickeln können.

Fakten

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