KFZ Gutachten und Schadenbewertung
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Unfallgutachten:
Nach einem Unfall ist es wichtig, schnell und zuverlässig ein Gutachten zu erhalten. Ihr Kfz-Sachverständiger Rainer Röschlau erstellt im Raum in und um Nürnberg detaillierte und von Versicherungen unabhängige Unfallgutachten, die Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und anderen Parteien durchzusetzen.

Ich arbeite unabhängig von Versicherungen, objektiv und ausschließlich in Ihrem Interesse.
Mit einem Gutachten von mir haben Sie eine rechtssichere Grundlage – für eine schnelle und faire Regulierung.
Fiktiv oder Real - Kassieren oder Reparieren

Fiktiv geht immer
Fiktiv abrechnen heißt, die Kosten abzurechnen, die bei einer (gedachten) Reparatur anfallen würden. Grundlage hierfür ist das Gutachten.
Real
Real abrechnen heißt, dass Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Grundlage für die Reparatur ist das Gutachten. Dies setzt voraus, dass es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Um einen Totalschaden handelt es sich, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs überschreiten. Eine Ausnahme stellt dabei die 130%-Regelung dar.
Abrechnungsgrundlage ist die Reparaturrechnung der Werkstatt.
Kfz-Gutachter
In beiden Fällen kommt wieder Ihr Kfz-Gutachter ins Spiel. Er ermittelt die Reparaturaufwand und -kosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des verunfallten Fahrzeugs.
Mein Angebot

- Ausführliche Beratung zur Kfz Schadenregulierung, auch telefonisch.
- Unfallschadenaufnahme innerhalb 24 h und zeitnahe Erstellung des Gutachtens.
- Besichtigung an von Ihnen gewünschten Ort (Zuhause, Arbeitstelle etc.)
- Kfz-Schadengutachten und Beweissicherung nach einem unverschuldeten Unfall.
- Als Grundlage für die Werkstatt und Ihren Rechtsanwalt.
- Oder als Abrechnungsgrundlage für die fiktive Abrechnung (Abrechnung per Gutachten) mit der Versicherung.
- Falls noch nicht bekannt, ermitteln wir die gegnerische Versicherung und senden das Gutachten mit allen relevanten Daten an Ihren Anwalt oder die Versicherung.
- Unterstützung bei fiktiver Schadenregulierung (Abrechnung per Gutachten)
- Die Abrechnung unseres Gutachtenhonorars erfolgt direkt mit der gegnerischen Versicherung. Somit keinerlei Vorkosten für Sie als Auftraggeber.
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