Erst den KFZ-Sachverständigen

Kfz Sachverständiger

Bei unverschuldetem Unfall sollte immer Ihr Kfz Sachverständige der erste Ansprechpartner sein.

Nach einem Unfall ist es von äußerster Wichtigkeit, zuerst einmal Beweise zu sichern.

Ab einer Schadenshöhe von 1000,00 € haben Sie das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten und ein Gutachten erstellen zu lassen.

Versicherung

Wenn Sie sich zuerst an die gegnerische Versicherung wenden, z.B. durch den "Zentralruf der Autoversicherer " wird diese versuchen, durch ihr sogenanntes Schadenmanagement, Sie in deren Spur zu bringen. Erst mal durch ein Gutachten ihres eigenen Kfz-Sachverständigen. Da es immer einen Ermessensspielraum gibt, wird dieser eher dazu neigen, zu Gunsten der Versicherung zu beurteilen. Z.B. freie Werkstatt anstatt markengebundene Vertragswerkstatt, niedriger Wiederbeschaffungswert aber hoher Restwert, keine oder zu geringe Wertminderung usw.. Wollen Sie es wirklich dem Schadenverursacher überlassen, die Höhe Ihres Schadens zu bewerten?

Werkstatt

Wenn Sie sich zuerst an Ihre Werkstatt wenden, benötigt diese sowieso erst ein Kfz-Schadengutachten, um zu wissen, was und wie repariert werden soll. Sie sollten auch nicht Ihrer Werkstatt erlauben, mit der gegnerischen Versicherung zu verhandeln. Es kommt nicht selten vor, dass die Werkstatt die Versicherung anruft und fragt, ob bei Schadenhöhe X ein kfz Gutachten benötigt wird. Was ist dann mit Ihrer Wertminderung? Die Werkstatt kann und wird Ihnen keine Wertminderung berechnen. Es ist einzig und allein Ihr Recht, zu entscheiden, ob Sie einen Kfz Sachverständigen beauftragen wollen oder nicht.Außer bei Bagatellschäden (unter ca. 1000,-€ Reparaturkosten), die in der Praxis nur äußerst selten vorkommen, hat die Versicherung die Kosten für den Kfz Sachverständigen in jedem Fall zu übernehmen. Sie brauchen hier keine Zustimmung der Versicherung. Es ist Ihr gutes Recht.

Rechtsanwalt

Wenn Sie sich zuerst an Ihren Anwalt wenden, benötigt der ein Schadengutachten, um zu wissen, welchen Betrag er bei der gegnerischen Versicherung als Schadenersatz einfordern soll. Ich rate in jedem Fall immer einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen vertritt. Aber dann bitte nicht Ihren Familienanwalt, sondern einen Spezialisten für Verkehrs- u. Versicherungsrecht.

Fazit

Sie sehen also wie wichtig es ist, erst den Kfz Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Und tun Sie es in Ihrem eigenen Interesse. Es geht um Ihr Geld.
Es geht beim Kfz-Gutachten u.a. um Beweissicherung und Haftungsfragen. Was ist, wenn lediglich ein Kostenvoranschlag der Werkstatt gemacht wurde, das Fahrzeug repariert wurde, sie nach vier Wochen zum ersten Mal wieder auf die Autobahn gehen und bei Tempo 150 feststellen, der Wagen flattert vorne. Vielleicht hat die Werkstatt vergessen, dass Fahrzeug zu vermessen, was dazu führte, dass der verbogene Achsschenkel nicht erkannt und erneuert wurde. Da kein Gutachten vorliegt, haftet jetzt nicht mehr die Versicherung, sondern die Werkstatt. Da für die Reparatur schnell nochmal ein beträchtliches Sümmchen zusammen kommen kann, wird die Werkstatt wahrscheinlich versuchen die Haftung abzulehnen. Vielleicht sind Sie dann nach der Reparatur mal zu schnell an den Randstein gefahren oder so. Mit Gutachten wäre das nicht passiert. Da hätte weiterhin die Versicherung eintreten müssen, selbst wenn der Kfz Gutachter die Vermessung vergessen hätte. Also, immer und erst den Kfz-Sachverständigen.

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