Sie können wählen, ob der Kfz-Gutachter den Schaden an Ihrem Wagen bei Ihnen vor Ort aufnimmt oder Sie zu ihm fahren. Auf jeden Fall muss die gegnerische Versicherung die Anfahrtskosten im Fall eines Haftpflichtschadens (bei keinerlei Teilschuld) übernehmen.
Die unten beispielhaft aufgeführten Orte, liegen in meinem Einzugsgebiet von ca. 20 Km: